Anmeldung
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Der Aufnahmevertrag kann erst nach Vorliegen aller Beilagen und Einzahlung der Bearbeitungsgebühr behandelt werden.
Der Lehrling ist für die gesamte Dauer des Lehrgangs in dem von der Kolpingfamilie Vöcklabruck geführten Internat angemeldet. Es gilt als vereinbart, dass für den gesamten Lehrgang der Heimbeitrag im Voraus einbezahlt wird. Weiters gilt als vereinbart, dass gesetzl. Änderungen oder behördliche Vorschriften, Abänderungen der Hausordnung zur Folge haben, ebenso, dass nach Ablauf der jeweiligen Benützungsvereinbarung oder des Lehrgangs der zugeteilte Heimplatz am letzten Benützungstag ohne gesonderte Aufforderung geräumt, im übernommenen Zustand und besenrein bis 09:00 Uhr zurückzugeben ist. Betreffend vorzeitigem Ausscheiden aus dem Internat gilt die in der Hausordnung genannte Stornoregelung. Ich bin damit einverstanden, dass bei Bedarf Daten an den behandelnden Arzt und/oder an das Krankenhaus weitergegeben werden.
Mit der Unterschrift erklärt der Antragsteller/Schüler und/oder Erziehungsberechtigte alle vorstehenden Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben. Auch erklärt dieser mit seiner Unterschrift die Haus-, Brandschutz-, Internet-Benutzerordnung und Datenschutzerklärung gelesen zu haben und diese vollinhaltlich anzuerkennen sowie die Datenschutzerklärung für alle ihn betreffenden Daten zu erteilen. Gerichtsstand ist Vöcklabruck.